Produkte und Fragen zum Begriff Arbeitszeitgesetz:
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ArbZG - Arbeitszeitgesetz , Mit dem 1994 in Kraft getretenen Arbeitszeitgesetz soll vor allem die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung gewährleistet werden, auch im Zeitalter immerwährender Erreichbarkeit durch Internet und Smartphones. Die Vorschriften über Ruhepausen während der Arbeit und Ruhezeiten nach Beendigung der Arbeit leisten beispielsweise einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung der psychischen Belastungen in der modernen Arbeitswelt. Durch das grundsätzliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit soll eine wöchentliche Ruhezeit von 35 Stunden sichergestellt werden. Für Nachtarbeit sind bezahlte freie Tage oder angemessene Zuschläge zu gewähren. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung - vor allem des EuGH und des BAG - insbesondere zur Pfl icht zur Führung von Arbeitszeitnachweisen, zur Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen, zu Umkleidezeiten und zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Außerdem sind die Neuregelungen zur Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt eingearbeitet. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5., überarbeitete Auflage 2020, Erscheinungsjahr: 20200415, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: BB-Kommentar##~Taschenkommentare des Betriebs-Beraters##, Autoren: Anzinger, Rudolf~Koberski, Wolfgang, Edition: REV, Auflage: 20005, Auflage/Ausgabe: 5., überarbeitete Auflage 2020, Keyword: Arbeitsbereitschaft; Arbeitszeitnachweis; Nacht- und Schichtarbeit; Dienstreisezeit; Werktägliche Arbeitszeit; Arbeitszeit im Verkehrswesen; Strafvorschriften; Aufsichtsbehörde; Ruhezeit; Bereitschaftsdienst; Umkleidezeit; SeearbeitsgeSetz; Sonn- und Feiertagsarbeit; Ruhepause; Bußgeldvorschriften; Rufbereitschaft, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXVI, Seitenanzahl: 708, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Fachm. Recht u.Wirtschaft, Verlag: Fachm. Recht u.Wirtschaft, Verlag: Fachmedien Recht und Wirtschaft, Länge: 223, Breite: 161, Höhe: 49, Gewicht: 1227, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: A515749, Vorgänger EAN: 9783800532742 9783800532629 9783800530557, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Arbeitszeitgesetz , Zum Werk Der handliche Praxiskommentar behandelt praxisorientiert und unter besonderer Berücksichtigung der ergangenen Rechtsprechung das Arbeitszeitgesetz und berücksichtigt auch die Bezüge zum europäischen Recht sowie zu spezialgesetzlichen arbeitszeitrechtlichen Normen, wie etwa dem Fahrpersonalgesetz. Vorteile auf einen Blick praxisorientierte, konzise Kommentierung verfasst von drei langjährigen anwaltlichen Praktikern besondere Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge Zur Neuauflage Zwar hat das Arbeitszeitgesetz seit der letzten Auflage nur eine kleine Änderung im Jahr 2016 erfahren. Die politische Diskussion beispielsweise über Tariföffnungsklauseln im Arbeitszeitrecht hält unvermindert an, ohne dass sie bisher in einen Gesetzentwurf gemündet hätte. Die Autoren haben sich daher darauf konzentriert, die lebhafte und durch verschiedene Grundsatzentscheidungen geprägte Rechtsprechung in der Neuauflage zu verarbeiten. Dabei ist insbesondere die Entscheidung des EuGH zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit zu nennen, die viel Staub aufgewirbelt hat. Verstärkt wurden in der Neuauflage die europarechtlichen Hintergründe und Entwicklungen, insbesondere die europäischen Initiativen zur Präzisierung und Umsetzung der Arbeitszeit-Richtlinie. Zielgruppe Für Anwälte, Richter, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personal- und Betriebsräte, Personalabteilungen, Verbände. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20200229, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher##, Autoren: Baeck, Ulrich~Deutsch, Markus~Winzer, Thomas, Auflage: 20004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Keyword: Arbeitszeit; Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit; ArbZG, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 200, Breite: 137, Höhe: 40, Gewicht: 757, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406636561 9783406502682 9783406400421, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Wieloch, Yves: Die gesetzlich geregelte Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Rechtliche Grundlagen und Grenzen im Überblick
Die gesetzlich geregelte Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Rechtliche Grundlagen und Grenzen im Überblick , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Was regelt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeit von Arbeitnehmern in Deutschland. Es legt unter anderem fest, wie lange die tägliche Arbeitszeit maximal sein darf, wie viele Pausen und Ruhezeiten einzuhalten sind und wie viele Überstunden geleistet werden dürfen. Zudem regelt das Gesetz den Mindesturlaubsanspruch der Arbeitnehmer und den Schutz von Nacht- und Sonntagsarbeit. Es soll die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleisten und faire Arbeitsbedingungen schaffen.
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Wer unterliegt dem Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von der Branche oder der Art des Beschäftigungsverhältnisses. Es regelt unter anderem die maximale Arbeitszeit, Pausenregelungen, Ruhezeiten und den gesetzlichen Mindesturlaub. Auch Auszubildende und Teilzeitkräfte sind vom Arbeitszeitgesetz erfasst. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten und sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht übermäßig lange arbeiten. Werden die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten, können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.
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Wer ist vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen?
Im Allgemeinen sind alle Arbeitnehmer vom Arbeitszeitgesetz erfasst, unabhängig von ihrer Position oder Branche. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, zum Beispiel leitende Angestellte, die ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können. Auch Personen, die in leitender Funktion tätig sind und über ihre Arbeitszeit selbst entscheiden können, sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Zudem gelten für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Ärzte, spezielle Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen nicht bedeuten, dass diese Personen keinerlei Schutz genießen, sondern dass für sie spezifische Regelungen gelten.
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Wie lautet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Höchstdauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Ruhepausen und Ruhezeiten der Arbeitnehmer in Deutschland. Es legt unter anderem fest, dass die tägliche Arbeitszeit in der Regel acht Stunden nicht überschreiten darf und dass Arbeitnehmer nach sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten haben müssen. Das Gesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor Überarbeitung und Überlastung.
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Wer ahndet Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz?
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz werden in der Regel von den Aufsichtsbehörden für den Arbeitsschutz überwacht und geahndet. In Deutschland sind dies beispielsweise die Gewerbeaufsichtsämter der Länder oder das Amt für Arbeitsschutz. Diese Behörden können bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz Bußgelder verhängen oder sogar strafrechtliche Schritte einleiten. Arbeitnehmer können sich auch an ihre Gewerkschaft oder an die zuständige Arbeitnehmerkammer wenden, um Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu erhalten. Letztendlich ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einhalten, um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
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Wer kontrolliert Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz?
Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird in Deutschland von den Aufsichtsbehörden kontrolliert, die je nach Bundesland variieren können. Dazu gehören beispielsweise das Gewerbeaufsichtsamt, die Arbeitsschutzbehörden oder das Amt für Arbeitsschutz. Diese Behörden führen regelmäßige Kontrollen in Betrieben durch, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit eingehalten werden. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz können Bußgelder verhängt werden und im Wiederholungsfall auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Arbeitnehmer haben zudem das Recht, sich bei Verdacht auf Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz an die zuständigen Behörden zu wenden und Beschwerden einzureichen.
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Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?
Das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Es regelt unter anderem die maximale Arbeitszeit, Pausenregelungen und den Mindesturlaub. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel für leitende Angestellte, leitende Beamte, Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern sowie Personen in leitender Funktion im Rettungsdienst. Für Selbstständige und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt das Arbeitszeitgesetz ebenfalls nicht. Sie können ihre Arbeitszeiten in der Regel selbst bestimmen und sind nicht den Regelungen des Gesetzes unterworfen. Es liegt in ihrer eigenen Verantwortung, ihre Arbeitszeiten so zu gestalten, dass sie ihre beruflichen und persönlichen Bedürfnisse erfüllen können.
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Wer ist für das Arbeitszeitgesetz zuständig?
Das Arbeitszeitgesetz fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Deutschland. Dieses Ministerium ist verantwortlich für die Gesetzgebung und Überwachung der Arbeitszeitregelungen in Deutschland. Es legt die Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer fest und sorgt dafür, dass diese eingehalten werden. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz können Bußgelder verhängt werden. Insgesamt ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales also für die Einhaltung und Überwachung der Arbeitszeitvorschriften zuständig.
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Was regelt das Arbeitszeitgesetz im Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Höchstarbeitszeit, die Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen und die Pausen während der Arbeitszeit. Es soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer angemessene Ruhezeiten haben und nicht übermäßig lange arbeiten müssen, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen. Das Arbeitszeitgesetz ist Teil des Arbeitsschutzgesetzes, das allgemeine Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz enthält.
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Was regelt das Arbeitszeitgesetz im Einzelhandel?
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten im Einzelhandel, einschließlich der Höchstarbeitszeiten, der Ruhepausen und der Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen. Es legt auch fest, wie viele Überstunden geleistet werden dürfen und welche Ausnahmen es gibt. Das Gesetz zielt darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen und eine angemessene Work-Life-Balance zu gewährleisten.
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Was besagt das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer?
Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer regelt die Arbeitszeit und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern. Es legt unter anderem fest, dass die tägliche Arbeitszeit auf maximal 9 Stunden begrenzt ist und nach spätestens 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden muss. Zudem sind bestimmte Ruhezeiten vorgeschrieben, die eingehalten werden müssen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
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Was passiert bei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz?
Was passiert bei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz? Bei einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz können verschiedene Konsequenzen drohen. Arbeitgeber können mit Bußgeldern belegt werden, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhe- und Pausenzeiten nicht einhalten. Zudem können Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie übermäßig lange Arbeitszeiten leisten mussten. Im schlimmsten Fall kann ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz auch strafrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn es zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten kommt. Es ist daher wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.